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Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren in Berlin

Eine Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.

Was bedeutet Kostenerstattung?
 

Auch wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychotherapie in einer Privatpraxis möglich sein.

Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren kommt insbesondere dann infrage, wenn Sie trotz eigener Suche keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden.

In diesem Fall können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis beantragen. Die

Entscheidung über die Kostenübernahme trifft Ihre Krankenkasse.

Sie wissen nicht genau, wo Sie anfangen sollen?

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren interessieren, müssen Sie die einzelnen Schritte nicht bereits kennen oder vorbereitet haben. Sie können mich gerne zunächst über das Kontaktformular kontaktieren. In einem kostenfreien 15-minütigen Telefongespräch können wir Ihre Situation kurz besprechen und gemeinsam schauen, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind.
 

So kann das Kostenerstattungsverfahren ablaufen

Der genaue Ablauf kann je nach Krankenkasse etwas unterschiedlich sein. Die folgenden Schritte geben Ihnen eine erste Orientierung.

01 — Therapieplatz suchen
Zunächst suchen Sie nach einem Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung. Es kann hilfreich sein, Ihre Anfragen und Rückmeldungen zu dokumentieren.

02 — Krankenkasse kontaktieren
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach den Voraussetzungen für eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren. Ihre Krankenkasse kann Ihnen mitteilen, welche Nachweise und Unterlagen für den Antrag benötigt werden.

03 — Kontakt mit mir aufnehmen
Wenn Sie eine Einzelpsychotherapie bei mir beginnen möchten, können Sie mich über das Kontaktformular kontaktieren. Wir klären, ob aktuell ein Therapieplatz verfügbar ist und welche Unterlagen ich Ihnen für den Antrag zur Verfügung stellen kann.

04 — Kostenerstattung beantragen
Anschließend reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme.

Wichtig: Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden und muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Gerne unterstütze ich Sie jedoch bei den Schritten, die meine Praxis betreffen.

Sie möchten eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren anfragen?

Wenn Sie Fragen haben oder prüfen möchten, ob aktuell ein Therapieplatz verfügbar ist, können Sie mich gerne über das Kontaktformular kontaktieren.

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